VOB-Gewährleistung - Leistungsumfang


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Abgeschickt von MLOX am 22 Juni, 2012 um 11:02:11

Hallo,

hier meine Frage:
Sind im Rahmen des Gewährleistungsanspruchs nach VOB auch solche Leistungen geschuldet, die nicht direkt zur Beseitigung des Mangels, jedoch zur Wiederherstellung der durch die Beseitigung des Mangels hergestellten Veränderungen erforderlich sind?
Beispiel 1:
Mangel: Rolladenmotor defekt, Gewährleistungsfall anerkannt;
Strittige Leistung: Tapezieren und Malern des Rolladenkastens, der zum Wechseln des Motors geöffnet wird.
Beispiel 2:
Mangel: Fussboden Hochregallager gerissen, Gewährleistungsfall anerkannt;
stittige Leistung: Ein- und Ausräumen des Hochregals, ggf. Demontage und Remontage von Hochregalteilen um den Fussboden sanieren zu können.

Gruß
MLOX





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