Re: Grenzbebauung Gartenhaus und Mauer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2012 um 14:08:24

Antwort auf: Grenzbebauung Gartenhaus und Mauer von Tintin2002 am 20 Juni, 2012 um 10:17:03:

Eindeutig: ... kommt drauf an ...
Da zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen und dann die gegebenenfalls noch im Widerspruch stehenden bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden müssten, lässt sich eine solche Fragestellung ohnehin nicht mit "ja" oder "nein" beantworten und im Rahmen eines Forums, ohne Grundlagenkenntnisse schon gar nicht. Am besten fragen Sie beim zuständigen Bauaufsichtsamt nach, beschreiben die Situation und lassen sich dort erklären, was der Nachbar mit und ohne Baugenehmigung machen dürfte und was nicht. Hilfreich für solche Termine ist immer ein kleiner Lageplan mit Eintragung der baulichen Maßnahmen und Fotos.

: Mein Nachbar hat ohne meine Zustimmung ein Gartenhaus in massiver Bauweise ca. 8m lang Höhe ca. 2,7m als Grenzbebauung, daran noch eine ca. 6m lange Mauer ca. 1,5m hoch von meinen Terrain und ca. 2m von seinem Terrain gebaut ist dies ohne Baugenehmigung und Zustimmung meinerseits gestattet?
: Das Grundstück befindet sich in Brandenburg Oberhavel.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]