Re: VOB-Gewährleistung - Leistungsumfang


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Abgeschickt von Bolanger am 22 Juni, 2012 um 14:13:32:

Antwort auf: Re: VOB-Gewährleistung - Leistungsumfang von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2012 um 14:04:04:

Hallo,

rein rechtlich ist diese Differenzierung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung sicherlich bedeutend, in der Praxis ist es aber Wumpe. Man möchte nicht für die Beseitung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist aufkommen.

Kann man diesen zusätzlichen Schadenersatz nun geltend machen oder nicht? Da wird es doch sicherlich klare Regeln für geben, die ich leider nicht kenne.

Grüße,

Bolanger


: Gewährleistumg kann (logischerweise) nur über Leistungen in Frage kommen, die der Unternehmer auch im Rahmen seines Auftrages erbracht hat. Wenn sich aus der Mangelbeseitigung Folgekosten/-schäden ergeben, handelt es sich in der Regel um einen Schadensersatz, der geltend gemacht werden könnte.


: : Hallo,

: : hier meine Frage:
: : Sind im Rahmen des Gewährleistungsanspruchs nach VOB auch solche Leistungen geschuldet, die nicht direkt zur Beseitigung des Mangels, jedoch zur Wiederherstellung der durch die Beseitigung des Mangels hergestellten Veränderungen erforderlich sind?
: : Beispiel 1:
: : Mangel: Rolladenmotor defekt, Gewährleistungsfall anerkannt;
: : Strittige Leistung: Tapezieren und Malern des Rolladenkastens, der zum Wechseln des Motors geöffnet wird.
: : Beispiel 2:
: : Mangel: Fussboden Hochregallager gerissen, Gewährleistungsfall anerkannt;
: : stittige Leistung: Ein- und Ausräumen des Hochregals, ggf. Demontage und Remontage von Hochregalteilen um den Fussboden sanieren zu können.

: : Gruß
: : MLOX

:
: :




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