Re: !EILT! Kauf von Bestandsimmobilie von Carportgenehmigung abhängig - Einschätzung !?!?


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 24 Juni, 2012 um 15:55:31:

Antwort auf: !EILT! Kauf von Bestandsimmobilie von Carportgenehmigung abhängig - Einschätzung !?!? von M am 23 Juni, 2012 um 19:56:42:

Einen Anspruch auf die Genehmigung wird man wohl nicht konstruieren können, Sie bleiben also vom Ermessen abhängig.
Ob das Vordach und die vorhandenen Stellplätze genehmigt sind, würde ich nicht gesichert unterstellen -viele davon "wachsen einfach so" und fallen erst auf, wenn sich jemand um eine Genehmigung bemüht und darauf verweist.
Ist die Straße auch in einem evtl. bestehenden Bebauungsplan ohne Gehweg und (nur) mit der derzeit vorhandenen Breite festgesetzt? Oder hat die Gemeinde u.U. für spätere Bauphasen noch das Recht, sich Grundstücksteile für die beiseitige Anlegung des Gehwegs abtreten zu lassen? Dann könnte sie sich natürlich mit der Genehmigung schwer tun.
Wenn also wirklich der Carport unverzichtbar ist, dann wird Ihre selbstgestellte Anforderung hier nicht erfüllt.
: Hallo Zusammen!

: Wir wollen eine Doppelhaushälfte kaufen. Diese ist an das größere Haupthaus angebaut, welches grosse Garagen hat und wurde seither nur von den Kindern der Verkäufers bewohnt. Demnach sind vor der Doppelhaushälfte nur Stellplätze. Wir wollen aber nur kaufen, wenn vor dem Haus ein Carport genehmigt werden darf. In der Straße gibt es nur auf einer Seite einen Gehweg. Das Haus steht auf der Seite OHNE GEHWEG. Laut telefonischer Auskunft vom Baurechtsamt, müsste laut Baufenster grundsätzlich ein Abstand von 5 Metern eingehalten werden. Ausnahmen wären möglich, aber die Gemeinde müsste entscheiden. Die Gemeinde sagt, dass in 14 Tagen der Technische Ausschuss entescheiden könnte, wenn Vorschlagspläne noch in der kommenden Woche eingereicht werden. Ansonsten liegt der nächste Termin im September... Der Verkäufer aus dem Haupthaus lässt schon Pläne zeichnen, ist jetzt aber erstmal im Urlaub und die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen steht in Frage. Fakt ist, dass das Verkaufshaus 5,4 Meter von der Straße zurückversetzt ist und hier also gepflasterte Stellplätze sind. Die Häuser rechts und links davon sind aber 1,5 bis 2 Meter an die Straße (ohne Gehweg) herangebaut und erfüllen definitiv nicht den Abstand von 5 Metern. Noch ein Haus weiter ist ein großflächiges Vordach zum Hauseingangsbereich bis zu 40 cm Abstand an die Straßenseite ohne Gehweg herangebaut. Beide Nachbarn würden dem Carport zustimmen und deren Häußer stehen ohnehin viel Näher an der Straße. Eigentlich muss doch dann auch der Carport dazwischen sicher genehmigt werden, oder??? Eigentlich wollen wir nur bei tatsächlich vorliegender Genehmigung kaufen. Aber die Bauamtssommerpause macht das etwas kompliziert....

: Danke für schnelle Einschätzungen!!!





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