Abgeschickt von Seppi am 24 Juni, 2012 um 17:59:04
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ist bei einem auf Betonfundament gegründeten Gartenhaus mit den ca. Maßen 3,50 m Breite und 2,50 m Höhe bei Errichtung auf der Grundstücksgrenze eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn nötig?
Gebaut werden soll in Bayern.
Grüße Seppi