Re: Abstandsflächenübernahme Gartenhaus


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Abgeschickt von Bauamt am 24 Juni, 2012 um 20:38:00:

Antwort auf: Abstandsflächenübernahme Gartenhaus von Seppi am 24 Juni, 2012 um 17:59:04:

Wenn sonst nichts an der Grenze steht, ist keine AÜE notwendig.

Für Details verweise ich auf Art. 6 Abs. 9 BayBO

: Hallo,

: Ich habe folgende Frage:
: Ist bei einem auf Betonfundament gegründeten Gartenhaus mit den ca. Maßen 3,50 m Breite und 2,50 m Höhe bei Errichtung auf der Grundstücksgrenze eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn nötig?
: Gebaut werden soll in Bayern.

: Grüße Seppi
:





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