Abgeschickt von Bauamt am 24 Juni, 2012 um 20:38:00:
Antwort auf: Abstandsflächenübernahme Gartenhaus von Seppi am 24 Juni, 2012 um 17:59:04:
Wenn sonst nichts an der Grenze steht, ist keine AÜE notwendig.
Für Details verweise ich auf Art. 6 Abs. 9 BayBO
: Hallo,
: Ich habe folgende Frage:
: Ist bei einem auf Betonfundament gegründeten Gartenhaus mit den ca. Maßen 3,50 m Breite und 2,50 m Höhe bei Errichtung auf der Grundstücksgrenze eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn nötig?
: Gebaut werden soll in Bayern.
: Grüße Seppi
: