Re: Vermessung für das Liegenschaftskataster


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Abgeschickt von oberh am 25 Juni, 2012 um 12:40:39

Antwort auf: Re: Vermessung für das Liegenschaftskataster von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 Juni, 2012 um 23:03:20:

Hi!

Wie bereits beschrieben, existiert keine Gebäudeeinmessungspflicht.

Im Rahmen der Baugenehmigung fallen dennoch Kosten für Vermessungen an.

Lageplan zum Baugesuch und evtl. Baulasteintragung.

In NRW fann zudem von der Bauaufsicht die Einholung der Bescheinigung nach $81 Abs 2 BauO NW gefordert werden.

LG Olaf



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