Re: GU verstorben was nun ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juni, 2012 um 17:07:55

Antwort auf: GU verstorben was nun ? von Rolf am 25 Juni, 2012 um 08:42:35:

Wenn Sie sich folgende Fragen selbst beantworten, werden Sie ein mögliches weiteres Vorgehen ableiten können.
- Mit wem haben Sie einen Vertrag?
- Wer ist Vertragsnachfolger (Erbe, Firmennachfolger) Ihres Vertragspartners?
- Haben Sie einen Vertrag mit denen, die Geld von Ihnen einfordern?
- Auf welcher Grundlage (Gesetz oder Vertrag) fordern Leute das Geld von Ihnen ein?


: Hallo alle Miteinander ,

: habe folgendes Problem : lasse gerade mein Bad komplett Sanieren von einem Bekannten der eine Trockenbaufirma hat. Wir haben uns auf einen Pauschalpreis geeinigt und darauf das mein Bekannter die gesamte Bauleitung übernimmt ( elektriker besorgt ,sanitär etc. ).
: Leider ist mein Bekannter in mitten der Ausführungsarbeiten nach einem Autounfall gestoben , die Hälfte hatte ich zu Beginn angezahlt ( Quittung vorhanden ). Nun kommen Elektiker und Sanitär an und wollen Geld .

: Was sagt die Rechtssprechung ? Bin ich verpflichtet zu Zahlen obwohl ich schon eine große Summe angezahlt habe??

: Bitte um Hilfe

: Vielen Grüsse Rolf





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