Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juni, 2012 um 17:07:55
Antwort auf: GU verstorben was nun ? von Rolf am 25 Juni, 2012 um 08:42:35:
Wenn Sie sich folgende Fragen selbst beantworten, werden Sie ein mögliches weiteres Vorgehen ableiten können.
- Mit wem haben Sie einen Vertrag?
- Wer ist Vertragsnachfolger (Erbe, Firmennachfolger) Ihres Vertragspartners?
- Haben Sie einen Vertrag mit denen, die Geld von Ihnen einfordern?
- Auf welcher Grundlage (Gesetz oder Vertrag) fordern Leute das Geld von Ihnen ein?
: Hallo alle Miteinander ,
: habe folgendes Problem : lasse gerade mein Bad komplett Sanieren von einem Bekannten der eine Trockenbaufirma hat. Wir haben uns auf einen Pauschalpreis geeinigt und darauf das mein Bekannter die gesamte Bauleitung übernimmt ( elektriker besorgt ,sanitär etc. ).
: Leider ist mein Bekannter in mitten der Ausführungsarbeiten nach einem Autounfall gestoben , die Hälfte hatte ich zu Beginn angezahlt ( Quittung vorhanden ). Nun kommen Elektiker und Sanitär an und wollen Geld .
: Was sagt die Rechtssprechung ? Bin ich verpflichtet zu Zahlen obwohl ich schon eine große Summe angezahlt habe??
: Bitte um Hilfe
: Vielen Grüsse Rolf