Re: Definition


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Abgeschickt von A. Kotov am 02 Juli, 2012 um 22:36:48

Antwort auf: Re: Definition von Dirk Baumeister am 02 Juli, 2012 um 18:28:09:

Entschuldigung,
ich habe mich wohl unklar ausgedrueckt. Erstmal muss es heissen "NACH Erstellung der Einheit".
Jeder hat sein Reihenhaeschen gekauft, aufgrund der Abstaende ist keine Realteilung zwischen den Grundstuecken moeglich.
Meine Frage ist nur, was heisst "Erstellung". Ist das als Ausdruck definiert? Dann sollte es doch fuer alle Eigentumsarten gleich sein...

Gruesse,
A. Kotov

: Eigentümer "einer Einheit" ohne Realteilung? ... wie geht das denn?
: Das dürfte insgesamt zu komplex sein für eine Klärung in einem Forum. Außerdem stellt sich die Frage in welchem Zusammenhang die Errichtung definiert werden soll. Es kommen Bauordnungsrecht und eine privatrechtliche Abgrenzung in Frage. Spontan halte ich es für kritisch ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft anzunehmen, dass man eine Garage und Carport auf der bestenfalls als Sondernutzung zu betrachtenden Fläche errichten dürfte. Zudem benötigt das mit größter Wahrscheinlichkeit einen Bauantrag (zumindest in NRW).


: : Hallo zusammen.

: : Wir sind Eigentuemer einer Einheit von zwei Dreispaennern, nicht real geteilt. Im Notarvertrag steht der Passus "nicht Erstellung der Einheit ist Sondernutzung wie Sondereigentum zu betrachten".
: : Unser Bautraeger hat sich verduennisiert, wir muessen noch die kompletten Aussenanlagen incl. Wintergaerten und Garagen tektieren.
: : Jetzt ist ein Eigentuemer der Meinung er koennte in seinem Garten ohne (besser gegen) die Zustimmung der Anderen in seinem Garten Garage und Carport errichten.
: : Meine Frage ist jetzt, ab wann zaeklt eine Einheit als "errichtet"? Rohbau, Einzug oder Abnahme duch die Stadt?

: : m.f.G
: : A. Kotov





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