Re: Bodenerhöhung an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Bolanger am 03 Juli, 2012 um 08:33:39:

Antwort auf: Bodenerhöhung an Grundstücksgrenze von Inge am 03 Juli, 2012 um 08:20:47:

Ich hatte dieses "A macht B und C ärgert sich"-Gehampel vermisst, es ist weniger geworden in den letzten Postings.

Ich verstehe es so: Ihr Nachbar hat angeschüttet und das passt Ihnen nicht. Typischerweise sind Einfriedungen und Anschüttungen von 2 m Höhe ohne Abstandsflächen möglich. Es würde sie ja auch nicht wirklich weiterbringen, wenn der Nachbar anstatt einer Anschüttung von 1,5 m Höhe einen Sichtschutzzaun von 2 m Höhe gebaut hätte.

Versuchen Sie doch das gute herauszuholen. Fragen Sie, ob sie oben in die Planzringe Hängepflanzen pflanzen können, damit die Wand begrünt wird. Oder fragen sie, ob die die Wand beranken lassen dürfen? Oder bauen Sie eion Carport, in dem das Auto dann schön geschützt steht.

Gruß,

Bolanger

: In RLP baut A. neben B. ein Haus im Mindestgrenzabstand zu B. von 3m.
: A. erhöht dazu sein Grundstück teilweise um ca. 1,60m,
: nach B. abfallend auf die Grenze ca. 1,20m. A. stützt diese 1,20m mit Planzsteinen ab, die er direkt auf ca. 10m länge, an die Grenze zu B. verlegt.
: B. seine 3m breite Garageneinfahrt, (die auch gleichzeitig der Weg zur Haustüre ist), scheint jetzt wie in einem Höhleneingang gefangen, auf der einen Seite die Wand von A., auf der anderen Seite das eigene Haus von B.
: Jetzt hat A. noch ein tolle Idee, er will jetzt noch eine Betonpflanzsteinreihe oben draufsetzten ( 30cm ),
: so erreicht er mind. 1,50m über des ürsprünglich gewachsenen Grundstückes.
: Ob A. den Boden so hoch an der Grenze erhöhen kann ?
: Muss B. mit einem Einfahrts bzw. Hauseingangstunnel
: leben ?




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