Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 03 Juli, 2012 um 22:14:04:

Antwort auf: Baugenehmigung von KarlTa. am 03 Juli, 2012 um 21:49:14:

Eine alte Baugenehmigung entfällt erst dann, wenn eine neue (genehmigte) Nutzung aufgenommen wird.
Alleine die Tatsache dass eine neue Baugenehmigung erteilt wurde bedeutet erstmal nichts. Es kann durchaus 5 verschiedene Baugenehmigungen (z.B. von 5 verschiedenen Kaufinteressenten) für diesselben Räume gleichzeitig geben.

Ihre Frage ist aber nicht wirklich nachvollziehbar. Wer will was erreichen, und für welchen Zweck ? Welches Problem haben Sie ? Welche Rolle haben Sie in dem Sachverhalt ? Mieter, Eigentümer, Nachbar ?

: Hallo,

: Ich habe dieses problem:

: Es bestand seit Jahren eine Baugenehmigung zur Nutzung der Fläche als Getränkefachmarkt. Nun hat der Mieter für die restlichen 4 Jahre des Mietvertrags eine Nutzungsänderung als Zoofachgeschäft erlangt. Wie erreicht man, das die alte Baugenehmigung nicht gänzlich wegfällt? Hätte der Mieter seine Nutzungsänderung für 4 Jahre befristet erlangen können?

: Danke für eure antworten =)





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