Re: Gartenhaus auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Bauamt am 03 Juli, 2012 um 22:25:45:

Antwort auf: Re: Gartenhaus auf Grundstücksgrenze von Heidi Schneider am 03 Juli, 2012 um 17:33:04:

Wenn Sie die Nachbarin wegen dem Gartenhaus ärgen wollen, können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ja mal um Kontrolle bitten.
Ob es das wert ist und das Nachbarschaftsverhältnis weiterbringt, müssen Sie selbst entscheiden.

Und ansonsten würde ich die Nachbarin schlicht ignorieren. Was soll sie denn machen ? Klingt nicht gerade danach, dass sie mit einer Klage rechnen müssten ...

Entscheidungen zu Geruchsbelästigungen sind im übrigen immer sehr einzelfallbezogen. Im zweifel stellt sich halt dann ein Richter in den Garten der Nachbarin um herauszufinden, ob ihm schlecht wird oder nicht .... Oder der Richter verlangt von der Nachbarin (als Klägerin und Beweislastpflichtige) ein Geruchsgutachten, was die Nachbarin erstmal ordentlich Kosten dürfte.
Rechtsprechung zu Komposthaufen und den dadurch ausgelösten Belästigungen ist mir aber nicht bekannt.


: : Ich würde diese Frage eher dem Immissionschutzrecht zuordnen und nicht dem Baurecht.

: Das ist ein interessanter Gedanke, aber wie wird dies denn gemessen? Eine Geruchsbelästigung ibt es nämlich in keiner Weise. Wir selbst bewegen uns ja im unmittelbaren Umkreis im Garten und außerdem kalken wir den Rasenschnitt regelmäßig. Es geht der Bachbarin leider offensichtlich nicht um den eigentlichen Sachverhalt, sondern einfach um des Stänkerns wegen, was man hier sarkastischer Weise auch doppeldeutig werten kann. Dies ist auch der Anlass zur Überprüfung des Gartenhauses. Eine wohnliche Nutzung auf Grundstückslinie ist laut Nachbarschaftsgesetzt nicht zulässig, um genau solche "Geruchsproblematiken" abzuwenden. Die baurechtliche Sache könnte also auch dazu führen, einen streitsüchtigen Nachrbarn zur Vernunft zu bringen. Ich hoffe der Zusammenhang ist somit deutlich geworden und ich würde mich über weitere Informationen sehr freuen. Danke und MFG.

: : Ob das erwähnte Gartenhaus des Nachbarn gegen baurechtliche Vorschriften verstößt müsste man im Detail klären. Aber was hat das Gartenhaus mit der Frage zu tun, ob ein Grundstückseigentümer eine Geruchsbelästigung auf seinem Grundstück (z.B. auch in seinem Garten) hinnehmen muss ?

: : : Guten Tag,
: : : ich erhoffe mir hier zum folgenden Sachverhalt einen Rat:
: : : Wir besitzen ein ganz normales EFH in Dorfrandlage. Es hat einen hinter dem Haus liegendem Garten und einem entsprechend dazugehörigen Komposter (grün/ Baumarktsmodell) und einem Gitterkorb, in dem wir den Rasenschnitt (gekalkter Weise)auffangen.
: : : Die Nachbarin hat seit Jahren (vor unserer Zeit) ein Gartenhaus auf der Grundstückslinie zu unserem Grund stehen und beschwert sich nun über angebliche Geruchsbelästigung. Wir riechen nichts, es mag sie vielleicht eher optisch stören (Rentnerin mit zuviel Zeit...) Frage ist nun, ob sie uns wirklich dazu zwingen könnte, den Komposter und den Rasenschnitt zu entfernen, obwohl nach unserer Recherche ein Gartenhaus als Aufenthaltsraum (mit offener Feuerstelle!!) ohnehin nicht auf der Grundstücksgrenze stehen dürfte, sondern nur ein Gerätehaus. Ich würde mich über eine rasche Antwort sehr freuen.
: : : MFG H. Schneider





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