Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von KarlTa am 04 Juli, 2012 um 17:50:08:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung von Bauamt am 03 Juli, 2012 um 22:14:04:

Hallo,

vielen Dank für Ihren Antwortbeitrag. Wir würden die Nutzung als Getränkefachmarkt gerne nach Ablauf des Mietvertrages fortsetzen. Dies ist nun nach Aufnahme der geänderten Nutzungsart nicht mehr möglich. Das Problem ist, dass wir dort zukünftig keinen Getränkefachmarkt mehr genehmigt bekommen. Besteht jetzt noch ein Klagerecht gegen die neue Genehmigung, weil diese gegen die Interessen der Eigentümer also uns geht ? Wie hätte man die alte Nutzung konservieren können ? Gibt es eine genehmigbare Zwischennutzung, die eine alte Baugenehmigung nur vorläufig ruhen läßt ? Danke vorab für Eure Hilfe!

: Eine alte Baugenehmigung entfällt erst dann, wenn eine neue (genehmigte) Nutzung aufgenommen wird.
: Alleine die Tatsache dass eine neue Baugenehmigung erteilt wurde bedeutet erstmal nichts. Es kann durchaus 5 verschiedene Baugenehmigungen (z.B. von 5 verschiedenen Kaufinteressenten) für diesselben Räume gleichzeitig geben.

: Ihre Frage ist aber nicht wirklich nachvollziehbar. Wer will was erreichen, und für welchen Zweck ? Welches Problem haben Sie ? Welche Rolle haben Sie in dem Sachverhalt ? Mieter, Eigentümer, Nachbar ?

: : Hallo,

: : Ich habe dieses problem:

: : Es bestand seit Jahren eine Baugenehmigung zur Nutzung der Fläche als Getränkefachmarkt. Nun hat der Mieter für die restlichen 4 Jahre des Mietvertrags eine Nutzungsänderung als Zoofachgeschäft erlangt. Wie erreicht man, das die alte Baugenehmigung nicht gänzlich wegfällt? Hätte der Mieter seine Nutzungsänderung für 4 Jahre befristet erlangen können?

: : Danke für eure antworten =)





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