Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Juli, 2012 um 22:45:17:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung von KarlTa am 04 Juli, 2012 um 17:50:08:

Haben sie dem Dritten (Mieter?) erlaubt diese neue Nutzung in Ihrem Eigentum auszunutzen ?
Wenn Ja, warum wollen sie Klage erheben?
Wenn Nein, warum tolerieren Sie dann die neue Nutzung in Ihrem Eigentum ?

Eigentümer haben grundsätzlich kein Klagerecht gegen Baugenehmigungen die für Ihr Grundstück ergehen. Die Gerichte gehen (zurecht) davon aus, dass niemand eine Nutzung ohne das Einverständnis des Eigentümers aufnehmen kann.
Sind sind sozusagen nicht (klagebefugter) Nachbar einer Nutzung auf ihrem eigenen Grundstück.

Falls Sie einem Dritten z.B. mit einem Mietvertrag erlaubt haben eine bestimmte Nutzung in Ihrem Eigentum auszuüben, wäre es höchst Widerspüchlich, wenn Sie dann gegen die erwirkte Baugenehmigung klagen könnten ...

Eine alte Baugenehmigung ist erloschen, sobald eine neue Genehmigung ausgeübt wird. Eine "Zwischennutzung" gibt es nicht. Man kann einen ggf. vorliegenden Bestandsschutz nicht konservieren oder für späteren Gebrauch "abspeichern".

Die alte nutzung hätten sie konservieren können, wenn sie Ihrem Mieter eben nur für diese genehmiggte Nutzung die Räume überlassen hätten (was sie offensichtlich nicht getan haben).
Denken Sie hier z.B. an einen Wohnraummietvertrag. Da kann auch kein Mieter einfach so eine Baugenehmigung z.B. für eine Arztpraxis erwirken und dann gegen Ihren Willen eine Arztpraxis eröffnen. Für eine Arztpraxis hat er schließlich keinen Mietvertrag.

: Hallo,

: vielen Dank für Ihren Antwortbeitrag. Wir würden die Nutzung als Getränkefachmarkt gerne nach Ablauf des Mietvertrages fortsetzen. Dies ist nun nach Aufnahme der geänderten Nutzungsart nicht mehr möglich. Das Problem ist, dass wir dort zukünftig keinen Getränkefachmarkt mehr genehmigt bekommen. Besteht jetzt noch ein Klagerecht gegen die neue Genehmigung, weil diese gegen die Interessen der Eigentümer also uns geht ? Wie hätte man die alte Nutzung konservieren können ? Gibt es eine genehmigbare Zwischennutzung, die eine alte Baugenehmigung nur vorläufig ruhen läßt ? Danke vorab für Eure Hilfe!


: : Eine alte Baugenehmigung entfällt erst dann, wenn eine neue (genehmigte) Nutzung aufgenommen wird.
: : Alleine die Tatsache dass eine neue Baugenehmigung erteilt wurde bedeutet erstmal nichts. Es kann durchaus 5 verschiedene Baugenehmigungen (z.B. von 5 verschiedenen Kaufinteressenten) für diesselben Räume gleichzeitig geben.

: : Ihre Frage ist aber nicht wirklich nachvollziehbar. Wer will was erreichen, und für welchen Zweck ? Welches Problem haben Sie ? Welche Rolle haben Sie in dem Sachverhalt ? Mieter, Eigentümer, Nachbar ?

: : : Hallo,

: : : Ich habe dieses problem:

: : : Es bestand seit Jahren eine Baugenehmigung zur Nutzung der Fläche als Getränkefachmarkt. Nun hat der Mieter für die restlichen 4 Jahre des Mietvertrags eine Nutzungsänderung als Zoofachgeschäft erlangt. Wie erreicht man, das die alte Baugenehmigung nicht gänzlich wegfällt? Hätte der Mieter seine Nutzungsänderung für 4 Jahre befristet erlangen können?

: : : Danke für eure antworten =)





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