Re: Genehmigung für Erdhaus


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Abgeschickt von Bolanger am 06 Juli, 2012 um 22:12:25:

Antwort auf: Re: Genehmigung für Erdhaus von Bauamt am 06 Juli, 2012 um 21:36:13:

Hallo,

gibt §34 nicht eine zulässige Maximalnutzung eines Grundstücks vor? Wenn überal nur zweigeschossige Gebäude stehen, dann darf man eben höchstens zweigeschossig bauen. Man wird doch aber nicht gehindert, eingeschossig zu bauen.

Ich finde es technisch sehr interessant, wie man ein Passiv-Erdhaus umsetzen will. Die Solarerträge, welche zwingend nötig sind, sind schwerer zu erreichen. In der Energiebilanzrechnung kann man sich dann zwar die AT als Erdreichtemperatur schönrechnen, was aber nicht ganz die Realität wiederspiegelt. Das dach mit z.B. einem Meter Erde drauf kühlt im Winter stärker ab als es Erdreich in 1 m Tiefe macht. ich möchte Ihnen daher vorschlagen, das ganze von einem Planer durchführen zu lassen, der sowas schonmal umgesetzt hat. Nicht dass Sie später entäuscht sind.

Gruß,

Bolanger

: Bin kein Fachmann für Passivehäuser, aber warum soll sich ein Passivhaus grundsätzlich nicht gem. §34 Baugb einfügen ?

:
: : Guten Tag !

: : Wir planen ein Passiv-Haus in Form eines Erdhauses zu bauen. Eine Genehmigung für ein Passiv-Erdhaus ist aber kaum durchzukriegen. In den Neubaugebieten gibt es ganz andere Bauformen, die dort vorgeschrieben sind und in den Gebieten ohne Bebauungsplan fehlt es angeblich immer am Einfügen nach § 34 Baugesetzbuch. Hat jemand eine Idee ? Gibt es eine Möglichkeit? Wie ist hier die Rechtslage?

: : Vielen Dank!




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