Re: Genehmigung für Erdhaus


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Juli, 2012 um 19:36:42:

Antwort auf: Genehmigung für Erdhaus von Bosselmann am 06 Juli, 2012 um 17:04:39:

hallo Bosselmann,
in Neubaugebieten mit B-Plan sehe ich keine Probleme, ein "Passiv-Erdhaus" zu realisieren.
Man muss nur etwas die Text/Gestaltungsvorgaben interpretieren.....und....
die Anforderungen zur Baunutzungsverordnung - BauNVO- sind im Regelfall spielerisch (sprichwörtlich gemeint) einzuhalten.
§ 34 BauGB wird schon etwas schwieriger:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit entscheidet das zuständige Planungsamt/Gemeinde etc. Da müssen Sie schon etwas mehr "Schmalz" investieren. Nicht einfach, aber reizvoll lösbar!
Suchen Sie sich einen guten Architekten!



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