Re: Genehmigung für Erdhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Juli, 2012 um 19:57:59

Antwort auf: Genehmigung für Erdhaus von Bosselmann am 06 Juli, 2012 um 17:04:39:

Pauschal ist weder die Aussage, dass das Vorhaben in einem B-Plan-Gebiet oder in einem §34er BauGB-Gebiet nicht möglich sei, sicher nicht richtig. Die Bebauungspläne unterliegen sicher einer bestimmten Vorstellung von Gebäuden, ob aber das Erdhaus den Festsetzungen entspricht oder nicht hängt von den konkreten Bestimmungen im Bebaungsplan ab und muss am Einzelfall überprüft und interpretiert werden. Genauso verhält es sich im bebauten Innenbereich (§34 BauGB). Dort muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einpassen. Andere Interpretationen, wie Bau- und Dachformen sind nicht zulässig. Also die Satteldächer der Umgebung schließen eine andere Dachform nicht aus.


: Guten Tag !

: Wir planen ein Passiv-Haus in Form eines Erdhauses zu bauen. Eine Genehmigung für ein Passiv-Erdhaus ist aber kaum durchzukriegen. In den Neubaugebieten gibt es ganz andere Bauformen, die dort vorgeschrieben sind und in den Gebieten ohne Bebauungsplan fehlt es angeblich immer am Einfügen nach § 34 Baugesetzbuch. Hat jemand eine Idee ? Gibt es eine Möglichkeit? Wie ist hier die Rechtslage?

: Vielen Dank!




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