Re: Bestandsschutz Außenbereich


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Abgeschickt von Bauamt am 08 Juli, 2012 um 14:05:23:

Antwort auf: Bestandsschutz Außenbereich von MATTHIAS am 08 Juli, 2012 um 12:13:02:

Was hat die Errichtung einer Dachgaube mit einer Baugenehmigung für eine Wohnnutzung zu tun ?

Auch Nicht-Wohngebäude können Dachgauben haben.

Im Übrigen haben Baugenehmigungen immer genau den Inhalt, der vorher beantragt wurde. Die Behörde ist auch nur verpflichtet den Antrag zu prüfen mehr nicht (es sei denn sie leitet von sich aus Ermittlungen ein).

Ich würde eher genau prüfen ob wirklich Bestandschutz bestand, und ob er wirklich entfallen ist.

PS:
Ob Grundsteuer gezahlt wurde oder nicht, ist belanglos für die baurechtliche Beurteilung.


: Hallo,
: ich habe eine Frage zum Thema Bestandsschutz im Außenbereich.
: Angenommen ein Wohngebäude mit Bestandsschutz wurde seit ca. 5Jahren nicht bewohnt und es wird auch keine Grundsteuer mehr für dieses Gebäude gezahlt. Nun ist der Bestandsschutz meines Wissens verfallen.
: Nun möchte man dieses Gebäude doch wieder als Wohnhaus nutzen. Gibt es evtl. die Möglichkeit einen Bauantrag für z.B. eine Gaube zu stellen und wenn dieser Positiv ist währe es doch rechtsverbindlich, dass das Haus wieder so genutzt werden darf!??





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