Re: wärmedämmung Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauassessor am 11 Juli, 2012 um 13:32:00:

Antwort auf: wärmedämmung Grenzbebauung von nicole touray am 11 Juli, 2012 um 11:03:51:

Hallo,

ist den die Unterschreitung der Abstandsfläche durch Ihre Nachbarn genehmigt und durch eine Baulast abgesichert? Wenn die eine unzulässige Überbauung der Abstandsflächen durchgeführt haben, können sie nicht von Ihnen verlangen, dass Sie auf Ihr Recht verzichten. Wenn es aber genehmigt ist und durch eine Baulast abgesichert (aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung für eine Genehmigung, allerdings bei einem Fehlen nicht mehr anfechtbar), dann Sie es anders aus.

: Ich möchte eine Wärmedämmung anbringen lassen.
: Nun mein Problem. Eine Gebäudeseite hat eine "Grenzbebauung" die nicht wirklich geklärt ist. Laut Bauamt steht mein Haus 10 cm von der Grundstücksgrenze entfernt, laut Nachbarn drauf. Dummerweise haben die vor Jahren die Grenzmakierungen entfernt- ich hab mein Haus letztes Jahr gekauft.
: Nun verweigern die eine Dämmung da sie der Meinung sind, das Ihre Einfahrt sonst zu schmal werden würde.
: Das alte Ehepaar hat 1980 sein Haus umgebaut und die 3 Meter Grenze um 40 cm unterschritten.
: Sind 2,50m bzw. 2,48m für eine durchfahrt nach Dämmung zu wenig? Wir reden über übrigens 1 Meter.
: Laut Baurecht NRW/ Nachbarschaftsrecht NRW Juli 2011 darf ich ja überbauen aber was wäre bei einer Durchfahrt zu schmal.

: Gruss

: Nicole Touray





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