Re: Schadensersatz wegen Baulärm


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Abgeschickt von Franz-Josef am 24 April, 2005 um 09:04:42:

Wenn ein Mieter durch Baulärm von einem Nachbagrundstück erheblich belästigt wird, kann dieser grundsätzlich die Miete mindern. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang je nach Umfang der Lärmbelästigung z.B. eine Mietminderung von bis zu 25 v.H. für angemessen gehalten. Für den Vermieter stellt sich dann zwangsläufig die Frage, ob er von dem Bauherren Ersatz seiner entgangenen Mieteinnahmen verlangen kann. Die Rechtsprechung billigt dem Grundstückseigentümer einen Schadensersatzanspruch aber nur dann zu, wenn die Ertragseinbuße das zumutbare Maß überschritten hat. Dieses zumutbare Maß hat z. Bsp. das Landgericht Hamburg präzisiert. Hiernach ist ein Ertragsverlust dann nicht mehr zumutbar, wenn die durch den Baulärm begründete Mietminderung dazu führt, daß der Vermieter in der betreffenden Zeit Verluste aus der Vermietung erleidet. In diesem Fall kann der Vermieter vom Bauherren Ersatz des durch die Mietminderung eingetretenen Verlusts verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns besteht dagegen nicht. (Landgericht Hamburg, Urteil vom 3.12.1998 - 327 S 97/98)

: Während des Baus eines Einkaufszentrums fühlten sich meine Mieter durch Lärm so belästigt, dass sie prozessual gegen mich eine 20%-ige Mietminderung für die Bauzeit durchsetzten. Kann ich diesen Einnahmeausfall gegen den Bauherrn geltend machen?





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