Re: Nachbar baut an


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Abgeschickt von Bolanger am 11 Juli, 2012 um 21:02:32:

Antwort auf: Nachbar baut an von Sina am 11 Juli, 2012 um 19:48:06:

Hallo,

in den meisten Bundesländern ist es so geregelt, dass man einem Nachbarn die vorübergehende Nutzung des eigenen Grundstückes nur dann verweigern kann, wenn diese Verweigerung verhältnismäßig ist. Sie können Ihrem Nachbarn z.B. nicht zumuten sämtliche Baumaterialien mit einem Hubschrauber einfliegen zu lassen, wenn Ihre Einschränkung lediglich darin besteht, dass Sie einen kurzfristigen Schattenwurf des Krans auf Ihrem Grundstück haben.

Natürlich haben Sie erstmal das Recht, dass Ihr Grundstück nicht vom Kran genutzt wird. Vor Gericht denke ich jedoch, dass man Ihrem Nachbarn das Überfliegen Ihres Grundstückes erstmal zugestehen würde, wenn auch ggf. zeitlich begrenzt oder mit anderen Auflagen verbunden.

Teilen Sie Ihrem Nachbarn Ihre Bedenken mit und versuchen Sie, eine gütliche Lösung zu finden. Der Kranführer muss ausgebildet sein, der Kran muss abgenommen sein und die Ladung muss entsprechend gesichert sein. Sollte die Ladung Ihnen dennoch auf den Kopf fallen, dann ist das Lebensrisiko. Wie schützen Sie sich denn gegen Satellitenabstürze, wenn Sie auf der Terrase sitzen?

Gruß,

Bolanger

: Mein Nachbar baut an. Es wird ein Kran benötigt. Ich möchte jedoch nicht das der Kran mein Grundstück überfliegt. Des weiteren habe ich um meine Enkelkinder angst da diese auf der Wiese spielen. Was ist wenn der Kran seine Lasten verliert sie auf meinen Grundstück landen und meine Enkelkinder erwischen? Darf der Kran überhaupt mein Grundstück überfliegen? Wenn ja wer zahlt wenn etwas passiert sei es das mein Grundstück zerstört wird oder viel schlimmer Menschen gefährdet werden!!!





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