Re: Nachbar baut an


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 Juli, 2012 um 22:05:11:

Antwort auf: Nachbar baut an von Sina am 11 Juli, 2012 um 19:48:06:

hallo Sina,
grundsätzlich überfliegen Kräne keine Grundstücke....Sie meinen natürlich den Ausleger..aber Ihre Frage höre ich öfters. Dann gebe ich folgenden Hinweis der
Breiholdt Rechtsanwälte
Große Theaterstraße 7 / Haus Bremen
20354 Hamburg
Zitat:
Innerstädtisches Bauen auf kleinen Grundstücken ist kaum denkbar, ohne dass die zum Einsatz kommenden Kräne wegen ihrer Größe notwendigerweise mit ihrem Ausleger auch in den Luftraum der benachbarten Grundstücke hinein drehen. Im Wind geht dies auch nicht anders, weil sie sonst umzustürzen können. Der Kranschwenk kann zu einer Besitzschutzverletzung des Nachbarn führen, weil auch der Luftraum zu einem Grundstück dazugehört. Üblicherweise unterscheidet man zwischen dem Kranschwenk mit oder ohne Lasten. Im letztgenannten Fall wird regelmäßig keine Besitzstörung angenommen, so dass sich der Nachbar dagegen gar nicht wehren kann, sofern nicht ausnahmsweise auch von dem Schwenken ohne Lasten konkrete Gefahren ausgehen. Wenn allerdings mit Lasten über das Nachbargrundstück geschwenkt werden soll, ist grundsätzlich eine Zustimmung des Nachbarn erforderlich, weil zumindest die Gefahr bestehen kann, dass die Lasten herabfallen und Personen verletzen oder Sachen beschädigen. Verweigert der Nachbar seine Zustimmung, so kann die Behörde (Zitat geändert: in diesem Fall § 74 HBauO )ihn meistens zur Duldung verpflichten, wenn der Einsatz des Krans mit Lastenschwenk erforderlich ist.




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