Re: 3 D Bogenparcours, Baugenehmigung ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 12 Juli, 2012 um 20:17:05:

Antwort auf: Re: 3 D Bogenparcours, Baugenehmigung ? von Heribert Wiesler am 12 Juli, 2012 um 12:45:54:

Mit der LBO BaWü bin ich leider nicht vertraut.
Viele LBOs nehmen tatsächlich bestimmte (oftmals untergeordnete) bauliche Anlagen von der genehmigungspflicht aus. Allerdings machen hier viele LBOs ausnahmen für den Außenbereich. Achten Sie darauf, dass die Ausnahmeregelung, die Sie hier anwenden wollen, auch im Außenbereich greift. Jedenfalls nehme ich an, dass es sich um ein Grundstück im Außenbereich handelt...

Im Übrigen dürfen Sie nicht vergessen, dass der Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren nicht im Umkehrschluss bedeutet, dass das Vorhaben damit automatisch zulässig wäre. Genehmigungspflicht und Zulässigkeit haben grundsätzlich keinen Zusammenhang.
Planungsrechtlich habe ich durchaus starke Zweifel, ob Ihr Vorhaben im Außenbereich Zulässig bzw. Genehmigungsfähig wäre. Die erwähnten Zustimmungen der Gemeinde und des Forstamtes sind hierbei unerheblich, wenn das Landratsamt die Genehmigungsbehörde ist.

: Danke !
: bin schon sehr gut weiter gekommen.LBO BaWü 2012 hat neu hinzu bekommen, Sport.- und Spielanlagen werden als bauliche Anlagen bewertet. Diese werden aber z. Teil in $ 50 , verfahrensfreie Anlagen, wieder ausgenommen.

: :8d Anlagen die der zweckentsprechend Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-,Ball-, und Sportplätzen, Reit und Wanderwege, Trimm und Lehrpfade dienen, ausgenommen Gebäude und Tribünen.

: oder, letzterer §: Anlagen und Einrichtungen, die mit den aufgeführten Anlagen vergleichbar sind.

: Frage . Hier müsste doch alles in meinem Sinne zu erklären sein ? oder ?

: Natürlich ist Styropor ein Baumaterial, wenn es aber zu einem z.B. Hasen geformt wurden. besteht das Tier tatsächlich aus diesem Werkstoff, kann m.M. aber nicht mehr als Baumaterial eingestuft werden.
: Danke im voraus


: : Wie kommen Sie darauf, dass Styropor kein Baumaterial ist ?

: : Im Übrigen sollten Sie die Definitionen der LBO Ihres Bundeslandes heranziehen.

: : Zum Beispiel in Bayern:

: : Art. 2 BayBO
: : "(1) 1 Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2 Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten sind bauliche Anlagen. 3 Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden, sowie
: : 1.
: : Aufschüttungen, soweit sie nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen sind,
: : 2.
: : Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,
: : 3.
: : Campingplätze und Wochenendplätze,
: : 4.
: : Freizeit- und Vergnügungsparks,
: : 5.
: : Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
: :
: : 4 Anlagen sind bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinn des Art. 1 Abs. 1 Satz 2 ."

: :
: : Das koorespondiert dann z.B. mit:

: : Art. 55 Abs. 1 BayBO
: : "Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist."

: :
: : Ob Sie für Ihr Vorhaben allerdings tatsächlich eine Baugenehmigung gebraucht haben, kann ich aber nicht beurteilen.

: : : Hallo,

: : : Ich habe seit 2 Jahren einen 3 D Bogenparcours. Bei einem Bogenparcours werden Tierattrappen aus Styropor auf die Wiese gestellt und man übt die Schießkünste mit Pfeil und Biogen. Gemeinde und Forst waren einverstanden.Hätte damals noch einen Bauantrag stellen an das Landratsamt stellen sollen. Habe ich nicht getan, weil ich denke, wenn ich nichts baue, brauche ich außer der Einwilligung des Grundstückeigentümer und dem Forst nichts . Jetzt hat mich ein Jäger angezeigt. Prompt bekomme ich vom Landratsamt die Aufforderung umgehend eine Bauantrag zu stellen. Auch die Gemeinde fordert mich auf den Parcours einzustellen bis die Genehmigung erteilt wird.
: : : Frage: Ich habe keinerlei Baumaterial verbaut, es werden lediglich Tierattrappen aufgestellt.Wo kann da eine LBO greifen ?

: : : Danke im vorraus

: : : Heri





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]