Re: Vollgeschoss oder Kellergeschoss ?


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Juli, 2012 um 15:36:19:

Antwort auf: Vollgeschoss oder Kellergeschoss ? von Sebastian am 13 Juli, 2012 um 13:16:52:

Hallo,

auch wenn die Räume im Keller nicht als Wohnräume genutzt werden, sind sie baurechtlich gesehen erstmal mit zu berücksichtigen. Wenn der Keller als Vollgeschoss zu werten ist, dann kan man dies nicht schönrechnen.

Was spricht dagegen, beim Bauamt eine Befreiung von der maximal zulässigen geschossigkeit zu beantragen? Wenn sich die Außenabmessungen und damit das Erscheiungsbild des Hauses nicht ändern, haben viele Bauämtzer nichts dagegen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: wir möchten gerne den Dachboden ausbauen, sodass man dort noch Wohnen kann.
: Laut Bebauungsplan dürfen dort nur 2 geschossige Gebäude stehen.
: Wenn im ersten Stock (Keller) §2 4.1 (Hessische BauOrdnung) knapp nicht greifft dort aber wie in §2 4.6 beschrieben u.a. der Heizungsraum, Pelletlager, Raum für Waschmaschinen und allg. Keller ist handelt es sich dann dabei um ein Vollgeschoss oder um ein Kellergeschoss ? Der 2. Stock ist definitiv ein Vollgeschoss und dann als 3. Stock kommt schon der Dachboden.

: Ich freue mich auf Eure Meinungen, Stellungnahmen, Tips und Tricks

: Gruß
: Sebastian





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