Re: Mindestwohnraue da mal ein Frage.mhoehe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2012 um 16:23:20

Antwort auf: Mindestwohnraue da mal ein Frage.mhoehe von Weg am 11 Juli, 2012 um 16:12:52:

... kommt drauf an, was Inhalt des Mietvertrages ist.
Wenn eine "Wohnfläche" angegeben ist, müsste sich deren Ermittlung (in NRW) an der Wohnflächenverordnung orientieren und dort gilt für Flächen unter Dachschrägen, das von oberh gesagte. Ist die Fläche aber nicht näher bestimmt, ist sie auch nicht Gegenstand des Mietgegenstandes. Dann mietet man die Räume an einer bestimmten Stelle zu dem vereinbarten Mietpreis.

Darüberhinaus müsste man auch erstmal prüfen, zu welchem Zweck, welcher Nutzung die Fläche unter der Schräge vermietet wurde.


: Hallo, ich hab eine Frage.

: Wenn meine Wohnung ueber zwei etagen geht und der obrige schlafbereich eigentlich nur einen 25cm breiten streifen mit einer hoehe von 2,10m hat, und dann die schraegen beginnen. Darf er dann ueberhaupt in der miete mit auftauchen???
: Ich freu mich ueber antworten.

: Besten dank fuer die hilfe





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