Abgeschickt von MB am 17 Juli, 2012 um 13:29:55
Hallo,
ich habe gehört, dass ein Grundbucheintrag auch ohne Baugenehmigung erfolgen kann. Was passiert nun, wenn man z.B. eine DG-Wohnung kauft, für die es einen Grundbucheintrag und eine Teilungserklärung gibt aber (vielleicht) keine Baugenehmigung vorliegt?
- Wo kann man das rausfinden,
- was passiert dann mit dem Eigentum
- und den Mietern dieser Wohnung?.
- Kann man eine fehlende Baugenehmigung nachträglich bekommen, was würde sowas kosten.
- müsste man Strafe zahlen auch wenn man selbst gar nicht "schwarz" gebaut hat, sondern die Wohnung so wie sie ist gekauft hat?
Weiss das jemand. Ich finde das interessant!
Gruß
M