Re: fehlende Baugenehmigung?


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Abgeschickt von Bauamt am 17 Juli, 2012 um 20:43:14:

Antwort auf: fehlende Baugenehmigung? von MB am 17 Juli, 2012 um 13:29:55:

1. Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Einsicht in Ihre Genehmigungsunterlagen nehmen.

2. Die zweite Frage ist nicht konkret genug.

3. Ob die Wohnung auch ohne Baugenehmigung weiterhin bewohnt werden kann, hängt davon ab, ob die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung verfügt. Falls ja, müssen die Mieter ausziehen.

4. Baugenehmigungen kann man selbstverständlich auch nachträglich bekommen, wenn der Bauantrag genehmigungsfähig und die Wohnung zulässig ist.
Die Kosten hängen vom Bundesland ab.

5. Bußgeld könnte drohen, wenn man schuldhaft gehandelt (oder unterlassen) hat. Ob das so ist, hängt vom Einzelfall ab.

: Hallo,

: ich habe gehört, dass ein Grundbucheintrag auch ohne Baugenehmigung erfolgen kann. Was passiert nun, wenn man z.B. eine DG-Wohnung kauft, für die es einen Grundbucheintrag und eine Teilungserklärung gibt aber (vielleicht) keine Baugenehmigung vorliegt?
: - Wo kann man das rausfinden,
: - was passiert dann mit dem Eigentum
: - und den Mietern dieser Wohnung?.
: - Kann man eine fehlende Baugenehmigung nachträglich bekommen, was würde sowas kosten.
: - müsste man Strafe zahlen auch wenn man selbst gar nicht "schwarz" gebaut hat, sondern die Wohnung so wie sie ist gekauft hat?

: Weiss das jemand. Ich finde das interessant!

: Gruß
: M





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