Re: Kamin


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Abgeschickt von Alfred am 18 Juli, 2012 um 14:26:29

Antwort auf: Re: Kamin von H. Hallmackenreuther am 18 Juli, 2012 um 14:19:04:

: Wieso haftbar machen? Sie haben doch einen gemauerten Kamin.
: Ich gehe davon aus, dass der Makler Ihnen nicht zugesichert hat, dass der Kamin benutzbar oder abgenommen ist. Das Fehlen von Eigenschaften, die nicht zugesichert wurden, ist meiner Meinung nach kein Mangel. Als Dekoelement kann der Kamin auch durch sein einfaches Vorhandensein eine gemütliche Stimmung verbreiten, die Behaglichkeit steigern und den Wohnwert erhöhen. Ganz ohne Schornsteinfegerabnahme.
: Was spricht dagegen, den Kamin vorschriftsmäßig anschließen und abnehmen zu lassen?

Im Excose stand: und in der kalten Jahreszeit kann man die Wärme des offenen Kamins geniessen!

:
: : Ein Hallo min diese Runde,
: : wir kauften vor zwei Jahren ein Haus in Niedersachsen über einen Makler.
: : Im Expose des Maklers wurden die Vorzüge eines gemauerten Kamins hervorgehoben der so stellte sich jetzt heraus keine Abnahme vom Schonsteinfeger hatte.
: : Weiter wird dieser Kamin auch keine Abnahme bekommen da weder eine Brandmauer noch der Anschluss an den Schornstein mehr als mangelhaft sind.
: : Es bleibt nur der Abriss.
: : Kann ich den Verkäufer des Hauses haftbar machen?
: : Für lebhafte Antworten schon mal vielen Dank.




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