Re: Wassereintritt nach Pflasterlegung des Nachbarn


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Abgeschickt von Bolanger am 18 Juli, 2012 um 14:28:20:

Antwort auf: Wassereintritt nach Pflasterlegung des Nachbarn von Markus G. am 17 Juli, 2012 um 20:59:02:

Hallo,

erstmal muss Ihr Nachbar dafür sorgen, dass Regenwasser nicht auf Ihr Grundstück abgeleitet wird. Ob er diese Forderung dann an die Baufirma weiterleiten kann ist seine Sache, nicht Ihre. Schliesslich wissen Sie nicht, welche Absprachen zur Ausführung der Arbeiten es zwischen Unternehmer und Nachbarn gab.

Je nach Verhältnis zu Ihrem Nachbarn würde ich ihn freundlich darauf ansprechen, ggf. sogar unter Anwesenheit eines Dritten, der als zeuge wirken könnte, und meine Unzufriedneheit kundtun und Abstellung fordern, antürlich mit einem netten Ton. Oder aber das ganze sofort rechtssicher schriftlich machen, oder mich damit abfinden.

Gruß,

Bolanger


: Bei uns steht seit einigen Jahren ein Schuppen. Dieser war bisher immer trocken. Seit aber unser Nachbar eine Garage direkt neben unseren Schuppen bauen und davor ein Pflaster legen lies, müssen wir leider nach jedem starken Regen Wassereintritt im Bereich des Pflasters verzeichnen.
: Kann die Baufirma haftbar gemacht werden?





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