Re: Nacherfüllung hinnehmen?


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Abgeschickt von J.L. am 18 Juli, 2012 um 17:24:08:

Antwort auf: Nacherfüllung hinnehmen? von Bauherrin genervt am 13 Juli, 2012 um 10:23:47:

Die Voraussetzungen für eine 30 jährige Werksgarantie sind laut Hersteller immmer aus irgendwelchen Gründen nicht erfüllt. Das ist eher ein Werbetrick.

Ob eine Nachbesserung ohne Austausch ausreichend ist kann ich ohne Details also Fotos nicht sagen. Fragen Sie ggfs. mal einen Gutachter vor Ort. Welchen Einbau die Firma schuldet ergibt sich aus den Vertragsklauseln.

: Hallo liebe Leute aus dem Baurecht Forum!
: Mich interessiert folgendes:
: Es handelt sich um einen Neubau.Vor einem Jahr bezogen.Erbaut durch eine Hausbaufirma.Vertrag nach BGB geschlossen.
: -Duschwanne ist im Bereich des Abfluss (unter dem Ablaufsieb) verrostet.Duschwanne wurde bisher noch nie benutzt, da noch keine Duschwand eingebaut wurde. Hersteller der Duschwanne gibt 30 Jahre Garantie. Besichtigung durch Hersteller erfolgte. Werksgarantie wird vom Hersteller abgelehnt, da Emaille beim Einbau beschädigt war und keine Doppellippendichtung eingebaut wurde. Die Hausbaufirma will nun die Duschwanne reparieren, aber nicht austauschen. Muß man den Austausch/ Nacherfüllung hinnehmen oder kann man auf Austausch bestehen??? Wäre die Duschwanne unbeschädigt und fachgerecht gem. Vorschrift des Herstellers eingebaut worden, würde eine 30 jährige Werksgarantie bestehen. Die Firma, die die Reparatur machen will, gibt jedoch nur 5-8 Jahre auf die Ausbesserung.
: Danke, für eine Info von Euch.





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