Mängel nach Abnahme


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Abgeschickt von F&W am 24 April, 2005 um 13:41:00:

Kann ein Bauunternehmer nach BGB die Mängelbeseitigung nach der Abnahme verweigern, wenn die letzte Rate gerade wegen der Mängel nicht bezahlt ist? Man kann ja schlecht Geld an einen halb-insolventen Unternehmer zahlen.



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