Re: fehlende Baugenehmigung?


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Abgeschickt von MB am 19 Juli, 2012 um 13:46:50

Antwort auf: Re: fehlende Baugenehmigung? von Bauamt am 17 Juli, 2012 um 20:43:14:

: 1. Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Einsicht in Ihre Genehmigungsunterlagen nehmen.

: 2. Die zweite Frage ist nicht konkret genug.

: 3. Ob die Wohnung auch ohne Baugenehmigung weiterhin bewohnt werden kann, hängt davon ab, ob die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung verfügt. Falls ja, müssen die Mieter ausziehen.

: 4. Baugenehmigungen kann man selbstverständlich auch nachträglich bekommen, wenn der Bauantrag genehmigungsfähig und die Wohnung zulässig ist.
: Die Kosten hängen vom Bundesland ab.

: 5. Bußgeld könnte drohen, wenn man schuldhaft gehandelt (oder unterlassen) hat. Ob das so ist, hängt vom Einzelfall ab.

: : Hallo,

: : ich habe gehört, dass ein Grundbucheintrag auch ohne Baugenehmigung erfolgen kann. Was passiert nun, wenn man z.B. eine DG-Wohnung kauft, für die es einen Grundbucheintrag und eine Teilungserklärung gibt aber (vielleicht) keine Baugenehmigung vorliegt?
: : - Wo kann man das rausfinden,
: : - was passiert dann mit dem Eigentum
: : - und den Mietern dieser Wohnung?.
: : - Kann man eine fehlende Baugenehmigung nachträglich bekommen, was würde sowas kosten.
: : - müsste man Strafe zahlen auch wenn man selbst gar nicht "schwarz" gebaut hat, sondern die Wohnung so wie sie ist gekauft hat?

: : Weiss das jemand. Ich finde das interessant!

: : Gruß
: : M


Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sorry, für die unverständliche Frage beim 2. Punkt.
Was passiert mit dem (erworbenen) Eigentum? Ich meine: Ist das Geld dann weg und man darf den Raum dann nur als Lagerraum oder sonst was nutzten? hat man Schadensersatzansprüche oder kann man vom Kauf zurücktreten?

Gruß
M




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