Re: fehlende Baugenehmigung?


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Juli, 2012 um 20:06:28:

Antwort auf: Re: fehlende Baugenehmigung? von MB am 19 Juli, 2012 um 13:42:11:

Wenn Ihr Mietvertrag Wohnen erlaubt können Sie solange dort wohnen, bis der Mietvertrag gekündigt wird, oder Sie eine behördliche Anordnung zum Ausziehen (Nutzungsuntersagung) bekommen.

Sollten Sie ohne ordentliche Kündigungsfrist ausziehen müssen, können Sie prüfen, ob Sie ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermieter geltend machen können (z.B. für Hotelübernachtungen).

Ansonsten kann ich mit Ihrer Frage ("Was macht man ..") nicht viel anfangen. Was wollen Sie den machen ?

: : Ich habe hier mal einen l�ngeren interessanten Beitrag zu dem Thema gefunden:

: Hallo

: lieben Dank f�r den Link, den hatte ich auch schon gefunden...
: Leider hilft das nicht weiter. Was macht man, wenn der Eigent�mer mit der Info nicht rauswill und man z.B. in Bayern wohnt, wo es nicht m�glich ist als Mieter die Baugenehmigung einzusehen?

: liebe Gr��e
: M




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