Re: Regen- und Schmelzwasser vom Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Bolanger am 20 Juli, 2012 um 08:10:27:

Antwort auf: Regen- und Schmelzwasser vom Nachbargrundstück von H.Stiller am 19 Juli, 2012 um 19:44:40:

Hallo,

hier gibt es meiner Meinung nach zwei unterschiedliche und unabhängige Fragen. Ich vermute, dass Ihnen das hintere Grundstück gehört und Sie keine Lust haben, mit des deutschen liebsten Kindes über eine Schwelle zu fahren. Wie liege ich mit dieser Vermutung?

Zuerstmal muss man als Grundstückseigentümer sicherstellen, dass kein Regenwasser auf Nachbars Grundstück abgeleitet wird. Wie man das anstellt ist egal: Sickerschacht, Rigole, Einleiten in die Kanalisation, Ableiten auf eigene Grünflächen etc., je nach örtlichen Möglichkeiten. Wenn das gemacht wird, gibt es eigentlich auch keinen Grund für den Kantstein, zumindest nicht bzgl. des Niederschlagwassers.

Dann stellt sich die Frage nach dem Kantstein. Warum sollte der Besitzer des vorderen Grundstückes dort keinen Kantstein setzen dürfen? Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar würde Ihnen verbieten, ein Haus zu bauen?! Das ist sein Grundstück und damit darf er erstmal machen, was er will, solange er sich an geltende Gesetze hält. Sie haben nur ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, aber kein "Kantstein-Setz-Verbietungsrecht". Der vordere Nachbar muss nur sicherstellen, dass Sie Ihr Wegerecht auch ohne Gefahr ausüben können. Also muss die Schwelle so gebaut sein, dass sie ein Befahren, Begehen und Leitungslegen nicht behindert. Da gibt es dann bestimmt Vorschriften, wie hoch eine solche Erhöhung sein muss, mit welchem Winkel diese ansteigen muss etc., welche ich aber nicht kenne. Als Anhalt würde ich mich an den Verkehrsberuhigungsschwellen auf öffentlichen Straßen orientieren.

Gruß,

Bolanger

: Ausgangssituation:
: Geteiltes Grundstück mit entsprechendem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Vordergrundstück für das hintere Grundstück.
: Es fallen erhebliche Regen- und Schmelzwassermengen an.

: Kann der Eigentümer des Vordergrundstücks zur Kostenminimierung eine erhöhte Bordsteinkante quer an die beidseitige Grundstücksgrenze setzen?

: Auswirkungen:
: Es würden eine Stolperfalle und eine Art Damm entstehen, der das anfallende Wasser nur zu einem bestimmten Teil abhält.
: Die Bordsteinkante der Zufahrt müsste ständig quer überfahren werden.

: Darf der verursachende Eigentümer eine derartige Bebauung/Behinderung und damit nur eine Teillösung zur Wasserversickerung auf seinem Grundstück vornehmen?





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