Re: Regen- und Schmelzwasser vom Nachbargrundstück


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Abgeschickt von H.Stiller am 22 Juli, 2012 um 17:28:04

Antwort auf: Re: Regen- und Schmelzwasser vom Nachbargrundstück von Bolanger am 20 Juli, 2012 um 08:10:27:

Hallo Bolanger
Zunächst erst einmal Danke für die Info, sehe die Angelegenheit eigentlich auch so.
Ihre Vermutung stimmt, das hintere Grundstück gehört uns. Die gemeinsame Zufahrt ist vorn und hinten durchgängig gepflastert. Es fallen Niederschlags-/Schmelzwasser von den etwa 200m² befestigter Fläche des Vordergrundstücks mit Gefälle in Richtung unseres Grundstücks an. Regional hatten wir ja schon öfter 20 ... 30 ltr/m² Niederschlagsmengen (tw. sogar deutlich mehr!). Durch das Gefälle läuft das Wasser spätestens ab 5 ltr/m² bereits über die 4m breite Zufahrt in Richtung unseres Hauses. Wenn da nur eine Reihe Kantensteine gesetzt wird, sollen die anfallenden Mengen auf diesem 4 m breiten Zuweg abhalten. Die vorhandenen Kantensteine um wenige cm höher zu setzen bringen da bei den anfallenden Wassermengen n.m.E. keine alleinige Lösung. Ich erinnere mich auch an die Schmelzwassermengen der letzten Winter.
Mal mit dem Auto über eine Schwelle zu fahren ist echt nicht mein Problem. Die Bildung einer größeren Eisfläche auf dem Zuweg im Winter oder eine Stolperkante auf dem unbeleuchteten Grundstück stört mich da eher.

Na ja, noch wurde nicht mit den Arbeiten begonnen.
Aber im schlimmsten Fall baut sich da ein, aus meiner Sicht, unnötiger Ärger auf. Das Problem ist wohl ein familierer Berater, der hier seine Kompetenz aus früheren Zeiten nachweisen möchte.
Aber das soll hier nicht Gegenstand meines Anliegens sein.
H.Stiller

: Hallo,

: hier gibt es meiner Meinung nach zwei unterschiedliche und unabhängige Fragen. Ich vermute, dass Ihnen das hintere Grundstück gehört und Sie keine Lust haben, mit des deutschen liebsten Kindes über eine Schwelle zu fahren. Wie liege ich mit dieser Vermutung?

: Zuerstmal muss man als Grundstückseigentümer sicherstellen, dass kein Regenwasser auf Nachbars Grundstück abgeleitet wird. Wie man das anstellt ist egal: Sickerschacht, Rigole, Einleiten in die Kanalisation, Ableiten auf eigene Grünflächen etc., je nach örtlichen Möglichkeiten. Wenn das gemacht wird, gibt es eigentlich auch keinen Grund für den Kantstein, zumindest nicht bzgl. des Niederschlagwassers.

: Dann stellt sich die Frage nach dem Kantstein. Warum sollte der Besitzer des vorderen Grundstückes dort keinen Kantstein setzen dürfen? Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar würde Ihnen verbieten, ein Haus zu bauen?! Das ist sein Grundstück und damit darf er erstmal machen, was er will, solange er sich an geltende Gesetze hält. Sie haben nur ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, aber kein "Kantstein-Setz-Verbietungsrecht". Der vordere Nachbar muss nur sicherstellen, dass Sie Ihr Wegerecht auch ohne Gefahr ausüben können. Also muss die Schwelle so gebaut sein, dass sie ein Befahren, Begehen und Leitungslegen nicht behindert. Da gibt es dann bestimmt Vorschriften, wie hoch eine solche Erhöhung sein muss, mit welchem Winkel diese ansteigen muss etc., welche ich aber nicht kenne. Als Anhalt würde ich mich an den Verkehrsberuhigungsschwellen auf öffentlichen Straßen orientieren.

: Gruß,

: Bolanger


: : Ausgangssituation:
: : Geteiltes Grundstück mit entsprechendem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Vordergrundstück für das hintere Grundstück.
: : Es fallen erhebliche Regen- und Schmelzwassermengen an.

: : Kann der Eigentümer des Vordergrundstücks zur Kostenminimierung eine erhöhte Bordsteinkante quer an die beidseitige Grundstücksgrenze setzen?

: : Auswirkungen:
: : Es würden eine Stolperfalle und eine Art Damm entstehen, der das anfallende Wasser nur zu einem bestimmten Teil abhält.
: : Die Bordsteinkante der Zufahrt müsste ständig quer überfahren werden.

: : Darf der verursachende Eigentümer eine derartige Bebauung/Behinderung und damit nur eine Teillösung zur Wasserversickerung auf seinem Grundstück vornehmen?




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