Re: 2. Eingang erforderlich ?


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Abgeschickt von Bauamt am 24 Juli, 2012 um 20:09:14:

Antwort auf: 2. Eingang erforderlich ? von Ronald M. am 24 Juli, 2012 um 10:57:16:

Das Problem dürfte eher der unzureichende erste Rettungsweg sein, der offensichtlich durch eine andere Nutzunbgseinheit führt.
Details hängen von der Bauordnung Ihres Bundeslandes ab.
Brandschutz ist üblicherweise bei weitem zu kompliziert, um die Vorgaben als Laie nachvollziehen zu können. Sie sollten sich an einen Brandschutzfachplaner wenden.

: Hallo liebe Experten!

: Mir ist noch nicht völlig klar, wie das mit den Wohnungseingängen bei Betriebswohnungen ist. Folgender Sachverhalt:

: Es wird eine Betriebswohnung auf einem Baugrundstück geplant und genehmigt. Bei der Begehung durch die Baubehörde wird von dieser ein 2. Eingang von außen direkt in die Wohnung verlangt, obwohl ein zweiter Rettungsweg durch ein Fenster gegeben ist. Die Betriebswohnung liegt im OG des Burogebäudes und zwar in der hinteren Hälfte und ist bislang nur über das Büro erreichbar. Wer hat Recht ?

: Besten Dank im voraus.

: Mit freundlichen Grüßen

: Ronald M.





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