Re: Mobiles Foliengewächshaus


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 24 Juli, 2012 um 22:14:04:

Antwort auf: Mobiles Foliengewächshaus von Ferdi Müller am 24 Juli, 2012 um 10:53:02:

hallo Ferdi Müller,
ja, siehe § 65 (Fn 16, 10)
Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
Gebäude
1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume
Sie haben etwas mehr Brutto-Raumihalt.




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