Re: Abstandsfläche Altbestand übernehmen?


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Abgeschickt von K.D. am 25 Juli, 2012 um 10:57:11

Antwort auf: Abstandsfläche Altbestand übernehmen? von Beaver am 24 Juli, 2012 um 20:08:12:

: Hallo,
: wie verhält ist die Gesetzeslage, wenn das Nachbarhaus nicht die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze einhält, die normalerweise laut Bauordnung gefordert wäre.
: Es gibt hierzu auch keine Abstandsflächenübernahme im Grundbuch und der Altbestand Nachbarhaus existiert bereits seit ca. 1930.
: Bisher hat das kein Problem dargstellt, da nur Garten, aber nun will man neben dem Altbestand neu bauen.
: Muß man nun dessen nicht eingehaltene Abstandsfläche übernehmen, obwohl dies nicht im Grundbuch eingetragen ist?
: Viele Grüße
: Beaver

Antwort:
Für die jetzt zur Genehmigung anstehenden baulichen Anlagen sind die heute gültigen Vorschriften anzuwenden. Also sind auch die neuen Abstände einzuhalten, wenn Sie die nicht übernehmen wollen. Alternativ muss der Nachbar seinen Anbau entsprechend versetzen oder verkleinern.

Für das bestehende Gebäude müssen Sie jetzt nichts neu im Grundbuch eintragen lassen.



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