nutzung einer garage / schuppen als Hobbyraum


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Abgeschickt von stefan am 24 April, 2005 um 22:01:02

Hallo,

an unser Grundstück ragt ein Nebengebäude des Nachbarn das als Schuppen, Gerätehaus und Garage dient. Ein Teil und zwar der, der unmittelbar an der Grenze steht wird jetzt regelmässig als Partyraum genutzt und ist auch als solcher ausgebaut. In Richtung unserers Hauses befinden sich zwei Fenster.

Der Abstand zwischen unserem Haus und dem Gebäude ist 3 Meter.

1. Ist eine solche Nutzung zulässig?

2. Kann ich die Fenster zumauern lassen bzw. auf die Beseitigung bestehen.

3. Gibt es bez. Brandschutz Richtlinien die hier weiterhelfen könnten?

Leider ist mit dem Nachbarn nicht zu reden.

Danke für jede Hilfe

Grüsse

Stefan




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