Re: Abstandsfläche Altbestand übernehmen?


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Abgeschickt von Jörg Schröder am 25 Juli, 2012 um 13:37:53

Antwort auf: Abstandsfläche Altbestand übernehmen? von Beaver am 24 Juli, 2012 um 20:08:12:

Hallo,
erst einmal dürfen sich Abstandsflächen nicht überdecken, unabhängig davon, ob sie rechtlich gesichert sind oder nicht. Eventuell ist die Erteilung einer Abweichungsgenehmigung möglich, in solchen Fällen ein durchaus üblicher Weg. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie mit der neuen Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück bleiben.





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