Re: Abstandsfläche Altbestand übernehmen?


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Abgeschickt von oberh am 26 Juli, 2012 um 08:20:02

Antwort auf: Re: Abstandsfläche Altbestand übernehmen? von K.D. am 25 Juli, 2012 um 10:57:11:

Hi!

Der Altbestand genießt Bestandsschutz - der Neubau muss den geltenden Vorschriften entsprechen.

Eine Abstandflächenübernahme - so kenne ich es nur - wird nicht im Grundbuch eingetragen.
Dies wäre eine privatrechtliche Regelung, die in beiderseitigem Einverständnis, auch schnell wieder gelöscht werden kann.
Daraus könnten schnell bauordnungsrechtliche Mißstände entstehen.
Die Abstandflächenübernahme erfolgt über eine Baulast - eine öffentlich rechtliche Sicherung.
Hier hält die Kommune über das Baulastenverzeichnis seinen Finger drauf, damit oben beschriebenes eben nicht eintritt.

Als Nachbar haben Sie durchaus das Recht über die Nachbarbeteiligung in das Verfahren eingeschränkt involviert zu werden.
Wenden Sie sich diesbezüglich an die Bauordnungsbehörde.

LG
Olaf




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