Re: Baustopp weil keine Baugenehmigung ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2012 um 12:56:44

Antwort auf: Re: Baustopp weil keine Baugenehmigung ? von oberh am 27 Juli, 2012 um 09:30:15:

Nett ist auch die Idee, dass der Unternehmer auf eine Genehmigungspflicht hätte hinweisen müssen. In konsequenter Fortsetzung müssten Waschmaschinen-Monteure demnach auch erstmal den rechtmäßigen Besitz klären, bevor sie eine Dichtung tauschen.

Die formalen Voraussetzungen hat der Bauherr sicherzustellen und niemand sonst. Manchmal bedient er sich dazu eines Fachmannes und manchmal wissen diese sogar zwischen genehmigungsfreichen Instandhaltungsarbeiten und genehmigungspflichtigen Maßnahmen zu unterscheiden und diese hätten dann auch tatsächlich für eventuelle falsche Beratung zu haften und müssten dann den Anteil der Gebühren tragen, die über den Normalgebühren liegen. Planungskosten und die Normalgebühren, die man sich gegebenenfalls zu sparen erhoffte, wären als Ohnhin-Kosten vermutlich aber in jedem Fall vom Bauherrn zu übernehmen.

: Guten Morgen!

: Mein lieber Scholli ... ähm Corl ...

: Du bist doch hier der Bauherr - oder?
: Du hast Dich entschlossen, das Dach zu sanieren und abweichend zum Bestand neu aufzubauen.

: Das bedarf einer Baugenehmigung, für die Du als Bauherr zuständig bist.

: Nun, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

: Die Frage ist also, was Du tun kannst, um das Ganze ins Reine zu bringen:
: Gaaaaaanz kleine Brötchen backen ... ;-)

: Geh zum Bauamt und "bereue", dass Du ja keine Ahnung hattest, aber jetzt natürlich alles richtig machen möchtest.
: Ob sie Dich dabei vielleicht unterstützen könnten?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]