Einfluss von Sortimentsliste und Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf Nutzungsänderungsantrag


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Abgeschickt von Martin am 30 Juli, 2012 um 01:27:17

Hallo,

ich beabsichtige in einer Stadt ein Karnevalsgeschäft mit 570 qm VK-Fläche zu eröffnen. Leider hat die Stadt Karnevalskostüme in ihrer Sortimentsliste als zentrenrelevantes Sortiment deffiniert.

Jetzt habe ich einen Standort gefunden der laut Flächennutzungsplan mit M (gemischte Bauflächen) deffiniert ist. Es handelt sich um ein bestehendes Ladenlokal, welches bis vor kurzem als Tierfuttermarkt genutzt wurde.

Für das Gebiet gibt es derzeit keinen Bebauungsplan.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt geht gerade durch den Rat ist aber noch längst nicht beschlossen. In diesem Konzept hat die Stadt den von mir favorisierten Standort als "Sonderstandort des großflächigen, nicht zentrenrelevanten
Einzelhandels" deffiniert.

Macht es hier überhaupt Sinn einen Nutzungsänderungsantrag zu stellen, da die Stadt behaupten wird, dass die neue Nutzung als Karnevalsgeschäft im Bezug auf die Art der Nutzung gegen das Einfügungsgebot (weil Karnevalskostüme angeblich zu den zentrenrelevanten Sortimenten gehören) verstößt?

Wer hat Tips, wer weiss Rat?

Martin



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