Nutzungsänderung und Baugenehmigung


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Abgeschickt von EM2D am 30 Juli, 2012 um 10:37:21:

Hallo, hier mein folgendes interessantes Problem, das vielleicht demnächst für einige andere auch relevant werden könnte:

Person P kann sich bei der momentanen Lage am Wohnungsmarkt keine Eigentumswohnung leisten, weil die Preise in der Großstadt, wo P hinziehen möchte, viel zu hoch sind. P hat bei seiner Suche aber Büroräume gefunden, die man als Wohnung nutzen kann. Bei einer Büroeinheit ist dies laut Teilungsgenehmigung erlaubt und bei der anderen wäre die Eigentümergemeinschaft zu einer solchen Änderung bereit.

Jetzt die Fragen:
Was muss man wohl umrüsten, um von der Baubehörde eine Zustimmung zu bekommen. Muss man evtl. neue Rettungswege schaffen? Wo liegen die Probleme und warum macht das sonst niemend ? Ist eine Nutzungsänderungsgenehmigung das gleiche wie eine Baugenehmigung?

Danke und Gruß aus NRW



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