Re: Alle Eigentümer müssen zustimmen


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Abgeschickt von Stefan am 25 April, 2005 um 07:59:50:

Antwort auf: Spielplatz soll abgeändert werden - Eigentümerversammlung? von Melli am 24 April, 2005 um 22:48:48:

Hallo Melli,

da eine Eigentümerversammlung einberufen werden soll, gehe ich davon aus, daß die Grundlagen des Wohnungseigentumsgesetz hier Anwendung findet.
Meines Erachtens handelt es sich hier um eine bauliche Änderung, deshalb müssen alle Eigentümer zustimmen.
Handelt es sich "nur" um eine Instandhaltungsmaßnahme (falls man eine Umgestaltung überhaupt so nennen kann), dann ist mindestens eine einfache Mehrheit erforderlich. Die Kostenfrage ist unerheblich.

Zur Überlegung:
Was wäre beispielsweise (übertrieben ausgedrückt), wenn ein Eigentümer nachher kommt und sagt: Ich habe die Wohnung nur deshalb gekauft, da der Spielplatz die tolle Rutsche hat, auf die sich meine Tochter gefreut hat. Wo ist die Rutsche ??? Schon fängt der Krach an. Besser ist, man klärt die Umgestaltung gemeinsam ab.

Gruß

Stefan





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