Baurecht des Eisenbahnbundesamts


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Abgeschickt von Susi am 05 August, 2012 um 09:52:45:

Hallo Zusammen,

uns wurde ein Grundstück angeboten. Nun meint der Makler nach Zahlung der ersten Rate plötzlich, dass das Grundstück als Eisenbahnverkehrsfläche planfestgestellt ist und dass es somit dem Baurecht des Eisenbahnbundesamts unterliegt. Die Freistellung und somit die Überführung in das öffentliche Baurecht ist nun erforderlich.

Ist das rechtens? Wie ist dieser Fall zu behandeln? Wie teuer wird sowas?

Würde mich über Antworten freuen!

Susi



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