Re: Aufschüttung Nachbarbau


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 06 August, 2012 um 12:09:26

Antwort auf: Re: Aufschüttung Nachbarbau von Bolanger am 22 Mai, 2012 um 10:16:11:

Werter Forumsteilnehmer,

Grundstücksaufschüttungen sind genehmigungspflichtig.

Dafür Sorge tragen, dass kein Regenwasser vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück gelangt, muss der Nachbar gerade eben nicht. Stellen Sie sich einmal vor, es wäre so, wie Bolanger dies beschrieben hat, was dies für Auswirkungen auf die Landwirtschaft bzw. die Landwirte hätte.

Ausnahme dabei ist natülich, wenn dass Wasser von einer baulichen Anlage des Nachbarn stammt. Diese Wasser dürfen nicht auf Ihr Grundstück gelangen.

Ansonsten gilt das Prinzip des Ableitens von Wasser.

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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hallo,

: ob diese Aufschüttung rechtens ist kann Ihnen wahrscheinlich am besten das Bauamt sagen. Fragen kostet meist nichts.

: Meistens sind Anschüttungen bis 2 m genehmigungsfrei. Die zulässigen Gebäudehöhen werden aber typischerweise am ursprünglichem Geländeverlauf gemessen. Sonst könnte ich ja im Flachland auf meinem Grundstück einen großen Hügel ankippen und das Haus oben draufsetzen, um eine schönere Aussicht zu haben.

: Typischerweise ist es Aufgabe des Nachbarn dafür zu sorgen, dass kein Regenwasser auf Ihr Grundstück gelangt. Wie er das anstellt ist seine Sache. Eine Ausnahme mag es bei einem Jahrhundertregen geben, bei dem auch bei unverändertem Geländeverlauf Regenwasser auf Ihr Grundstück laufen würde. Für den Normalfall gilt das allerdings nicht.

: Grüße,

: Bolanger


: : hallo...
: : mein mann und ich haben ein grundstück gekauft und warten derzeit auf unsere baugenehmigung. unser grundstück ist ein eckgrundstück in flacher lage. das grundstück hinter unserem hat eine ganz leichte hanglage und wird derzeit bebaut. die bauherren haben eine sehr extreme aufschüttung vorgenommen und bauen nun ca. 2 m "über vorher" - ist dies rechtens und wie sieht es mit dem wasserablauf aus den wir wohl zukünftig in unserem garten zu erwarten haben? vielen lieben dank!




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