Re: Baugenehmigung Fassadenbeklebung in NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 August, 2012 um 08:24:17

Antwort auf: Baugenehmigung Fassadenbeklebung in NRW von Chrunchip am 10 August, 2012 um 16:57:40:

Hier geht es mit größter Wahrscheinlichkeit um eine Werbeanlage und nicht um eine Änderung der Fassadenfarbe oder -bekleidung. Werbeanlagen sind (in NRW) genehmigungspflichtig und warum kümmert sich nicht derjenige, der von der Werbeanlage profitieren will um die Genehmigung?

In der vorgeschlagenen Form trüge der Bauherr/Eigentümer den Projektentwicklungsaufwand, -kosten und das -risiko.

: Hallo zusammen,

: bei mir geht es um Folgendes:

: wir haben ein Haus an einer Durchgangsstraße geerbt. Nun hat sich eine bekannte Werbefirma gemeldet und fragt an, ob wir zu einer vollflächigen Fassadenbeklebung bereit wären. Wir sollen aber selber die Genehmigungslage klären. Benötigt man hierfür eine Baugenehmigung oder ist eine Fassadenbeklebung wie ein Fassadenanstrich zu behandeln ? Benötigt man dan für den evtl. Abriss später wieder eine Genehmigung ?

: Es wäre klasse, wenn jemand Auskunft zur betreffenden Rechtslage geben könnte.





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