Re: Terrassendach f. DHH - Erlaubnis d. Nachbarn nötig ?


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Abgeschickt von Chris am 12 August, 2012 um 08:21:23

Antwort auf: Re: Terrassendach f. DHH - Erlaubnis d. Nachbarn nötig ? von Bauamt am 11 August, 2012 um 18:23:14:

Bin schon ein Stück weiter gekommen:

Mit der Grenzbebauung verhält es sich tatsächlich so, wie "Bauamt" es beschrieben hat.

Nachdem was ich weiterhin in Erfahrung bringen konnte, geht es eigentlich nur darum festzustellen, ob durch das Terrassendach eine "nicht unerhebliche Beeinträchtigung" des Nachbarn zustande kommt.
Wenn das der Fall wäre, könnte der Nachbar Einsprüche geltend machen.

Nun stell sich die Frage, WER entscheidet im Streitfall, OB eine erhebliche Beeinträchtigung vorhanden ist ?...und WO oder bei wem kann ich das VOR Baubeginn abklären ?

Mal ganz objektiv betrachtet treten für den Nachbarn nur folgende Änderungen durch den Bau ein:

- dauerhafte Seitenansicht von seiner Terrasse auf einen kleinen Teil der Dachkonstruktion auf meiner Seite
(wobei er entweder das Terrassendach sieht oder - wie jetzt auch - einen Teil der Markise !)

....sonst nix !!

Der Nachbar erfährt keine Beeinträchtigung hinsichtlich Sonne/Schatten oder Regen/Wasserablauf.
Selbst die ungleiche Ansicht der Rückfront, welche durch den Bau entsteht, wäre zu vernachlässigen, da die Grundstücke von außen nicht einsehbar sind (Rundumhecke mit 3,50m Höhe)...und selbst das interessiert ja noch nicht einmal das Bauamt !

Bleibt also die Frage, wie und wo man vor Baubeginn abklären kann (verbindlich), ob eine erhebliche oder unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt.



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