Wer stellt eine


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Abgeschickt von Chris am 12 August, 2012 um 08:37:01

Hallo an alle !

Die Frage ist, wer oder welche Institution vor Baubeginn (in meinem Fall ein Terrassendach auf DHH) Auskunft darüber geben kann, ob eine
"nicht unerhebliche Beeinträchtigung" des Nachbarn vorliegen könnte.

Die Frage ergibt sich aus meinem anderen Beitrag, der allerdings aufgrund seiner Länge für viele abschreckend wirkt.
Deshalb nur diese Frage als einzelnen Beitrag.

Das Bauamt interessiert sich für diese Frage übrigens nicht.
Die legen in meinem Fall noch nicht einmal Wert auf die Erlaubnis des Nachbarn und verweisen - zu Recht wie ich mittlerweile nun weiß - auf die Teilungserklärung und den privatrechtlichen Weg.
In dieser wird ebenfalls von einer Beeinträchtigung " über das zulässige Maß hinaus" gesprochen !




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